Art. 19 DSGVO – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung - DSGVO-Gesetze

Wir unterstützen Sie gerne als externer Datenschutzbeauftragter bei der Umsetzung der DSGVO

Schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden durch Email Verschlüsselung. Erfüllen Sie die Anforderungen der DSGVO.

Artikel 19 DSGVO - Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung


Der Verantwortliche teilt allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt.


Passende Erwägungsgründe

Scroll to top