Artikel 13 – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person
Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21 – Widerspruchsrecht
Artikel 22 – Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Artikel 24 – Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Artikel 25 – Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 26 – Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
Artikel 28 – Auftragsverarbeiter
Artikel 29 – Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Artikel 30 – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 31 – Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Artikel 32 – Sicherheit der Verarbeitung
Artikel 33 – Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Artikel 35 – Datenschutz-Folgenabschätzung
Artikel 36 – Vorherige Konsultation
Artikel 37 – Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Artikel 38 – Stellung des Datenschutzbeauftragten
Artikel 39 – Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Artikel 61 – Gegenseitige Amtshilfe
Artikel 85 – Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
Wir unterstützen Sie gerne als externer Datenschutzbeauftragter bei der Umsetzung der DSGVO
Schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden durch Email Verschlüsselung. Erfüllen Sie die Anforderungen der DSGVO.
Artikel 3 DSGVO – Räumlicher Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet.
(2) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsver arbeiter, wenn die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht
a) betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen betroffenen Personen eine Zahlung zu leisten ist;
b) das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt.
(3) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen an einem Ort, der aufgrund Völkerrechts dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegt.
Passende Erwägungsgründe
(22) Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung
(23) Marktortprinzip – DSGVO gilt auch für Verantwortliche außerhalb der Union mit Kunden in der Union
(24) DSGVO gilt auch für Verantwortliche außerhalb der Union bei Profilerstellung von Betroffenen in Union
(25) DSGVO gilt auch für Verantwortliche außerhalb der Union bei völkerrechtlichen Bestimmungen
Artikel 13 – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person
Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21 – Widerspruchsrecht
Artikel 22 – Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Artikel 24 – Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Artikel 25 – Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 26 – Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
Artikel 28 – Auftragsverarbeiter
Artikel 29 – Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Artikel 30 – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 31 – Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Artikel 32 – Sicherheit der Verarbeitung
Artikel 33 – Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Artikel 35 – Datenschutz-Folgenabschätzung
Artikel 36 – Vorherige Konsultation
Artikel 37 – Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Artikel 38 – Stellung des Datenschutzbeauftragten
Artikel 39 – Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Artikel 61 – Gegenseitige Amtshilfe
Artikel 85 – Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit