Erwägungsgrund 11 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - DSGVO-Gesetze

Erwägungsgrund 11 Alle Mitgliedsstaaten haben gleiche Befugnisse sowie Sanktionen*


Ein unionsweiter wirksamer Schutz personenbezogener Daten erfordert die Stärkung und präzise Festlegung der Rechte der betroffenen Personen sowie eine Verschärfung der Verpflichtungen für diejenigen, die personenbezogene Daten verarbeiten und darüber entscheiden, ebenso wie – in den Mitgliedstaaten – gleiche Befugnisse bei der Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sowie gleiche Sanktionen im Falle ihrer Verletzung.


* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

Erwägungsgründe

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