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Erwägungsgrund 27 Verordnung gilt nicht für personenbezogene Daten Verstorbener*
Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. Die Mitgliedstaaten können Vorschriften für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verstorbener vorsehen.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.