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Erwägungsgrund 55 Verarbeitung personenbezogener Daten durch staatliche Stellen*
Auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch staatliche Stellen zu verfassungsrechtlich oder völkerrechtlich verankerten Zielen von staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften erfolgt aus Gründen des öffentlichen Interesses.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.