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Erwägungsgrund 8 Teile der Verordnung in nationales Recht aufnehmen*
Wenn in dieser Verordnung Präzisierungen oder Einschränkungen ihrer Vorschriften durch das Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen sind, können die Mitgliedstaaten Teile dieser Verordnung in ihr nationales Recht aufnehmen, soweit dies erforderlich ist, um die Kohärenz zu wahren und die nationalen Rechtsvorschriften für die Personen, für die sie gelten, verständlicher zu machen.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.