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Erwägungsgrund 44 Rechtmäßigkeit – Vertragserfüllung oder -abschluss*
Die Verarbeitung von Daten sollte als rechtmäßig gelten, wenn sie für die Erfüllung oder den geplanten Abschluss eines Vertrags erforderlich ist.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.