Wir unterstützen Sie gerne als externer Datenschutzbeauftragter bei der Umsetzung der DSGVO
Schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden durch Email Verschlüsselung. Erfüllen Sie die Anforderungen der DSGVO.
Erwägungsgrund 29 Pseudonymisierungsmaßnahmen *
Um Anreize für die Anwendung der Pseudonymisierung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, sollten Pseudonymisierungsmaßnahmen, die jedoch eine allgemeine Analyse zulassen, bei demselben Verantwortlichen möglich sein, wenn dieser die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um – für die jeweilige Verarbeitung – die Umsetzung dieser Verordnung zu gewährleisten, wobei sicherzustellen ist, dass zusätzliche Informationen, mit denen die personenbezogenen Daten einer speziellen betroffenen Person zugeordnet werden können, gesondert aufbewahrt werden. Der für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortliche, sollte die befugten Personen bei diesem Verantwortlichen angeben.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.