Wir unterstützen Sie gerne als externer Datenschutzbeauftragter bei der Umsetzung der DSGVO
Schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden durch Email Verschlüsselung. Erfüllen Sie die Anforderungen der DSGVO.
Erwägungsgrund 117 Die Errichtung von Aufsichtsbehörden*
Die Errichtung von Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten, die befugt sind, ihre Aufgaben und Befugnisse völlig unabhängig wahrzunehmen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Mitgliedstaaten sollten mehr als eine Aufsichtsbehörde errichten können, wenn dies ihrer verfassungsmäßigen, organisatorischen und administrativen Struktur entspricht.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.