Wir unterstützen Sie gerne als externer Datenschutzbeauftragter bei der Umsetzung der DSGVO
Schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden durch Email Verschlüsselung. Erfüllen Sie die Anforderungen der DSGVO.
Erwägungsgrund 172 Europäische Datenschutzbeauftragte*
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat am 7. März 2012¹ eine Stellungnahme abgegeben.
¹ ABl. C 192 vom 30.6.2012, S. 7.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.