Erwägungsgrund 172 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - DSGVO-Gesetze

Erwägungsgrund 172 Europäische Datenschutzbeauftragte*


Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat am 7. März 2012¹ eine Stellungnahme abgegeben.


¹ ABl. C 192 vom 30.6.2012, S. 7.


* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

Erwägungsgründe

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