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Erwägungsgrund 132 Sensibilisierungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden*
Auf die Öffentlichkeit ausgerichtete Sensibilisierungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden sollten spezifische Maßnahmen einschließen, die sich an die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter, einschließlich Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen, und an natürliche Personen, insbesondere im Bildungsbereich, richten.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.